Trinkwasser
Nach der "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)" in der Fassung vom 02.08.2013 (veröffentlicht 07.08.2013 BGBl. I 2013/46)
"ist Trinkwasser [...],
a) alles Wasser im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen,
zur Zubereitung von Speisen und Getränken [...]" bestimmt ist.
"b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt snd [...]".